Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil Sie unter dem Einfluss von Alkohol ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt haben? Sie möchten eine neue Fahrerlaubnis beantragen? Dann wird die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine MPU einfordern. Teilweise ist sie sogar dazu verpflichtet. Gemäß § 13 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) muss die Behörde eine MPU bei folgenden Delikten im Zusammenhang mit Alkohol anordnen:
Da es bei einer MPU aufgrund von Alkoholproblematik einige Dinge (bspw. Abstinenz-nachweise) zu beachten gibt, nehmen Sie bitte möglichst vor der Antragstellung auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis Kontakt mit mir auf. Gemeinsam besprechen wir alle weiteren Schritte.